Was ist eine Lizenz?

Bei einer Softwarelizenz handelt es sich genau genommen um eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Endnutzer und Softwarehersteller. Durch die Lizenz werden die Nutzungsbedingungen bis ins Detail geregelt. Ohne eine gültige Lizenz kann eine Software nicht verwendet werden. 

SOFTWARELIZENZEN UND DIE SOFTWARENUTZUNG: WELCHE GRUNDVORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN? 

Unabhängig davon, ob die Software oder die Anwendung privat oder gewerblich genutzt werden soll, es musss stets eine legale Lizenzierung erfolgen, bevor diese installiert und verwendet werden darf. 

Um eine legale Lizenzierung nachweisen zu können, sollte privat wie auch gewerblich der Kaufbeleg der Software aufbewahrt werden.  

WELCHE ARTEN VON SOFTWARE LIZENZEN GIBT ES? 

  • Freeware: So genannte Freeware Software darf kostenlos genutzt werden. Der Code im Hintergrund kann freizugänglich sein, muss aber nicht. 
  • Public Domain (gemeinfrei): Public Domain Software bzw. gemeinfreie Software darf uneingeschränkt und kostenlos verwendet werden. Das Besondere dieser Lizenz-Art ist, dass der Ersteller der Anwendung auf sein Urheberrecht verzichtet hat. Dadurch darf die Software uneingeschränkt weiterverwertet werden.  

Wissenswert: In Deutschland ist es unmöglich aufs Urheberecht zu verzichten. Aus diesem Grund ist es bei uns auch nicht der Fall, dass in Deutschland erstellte Software eine Public Domain Lizenz haben kann. Allerdings ist es erlaubt, dass Softwareanwendungen aus anderen Ländern mit dieser Lizenz hier legal genutzt werden dürfen. 

  • Open Source Lizenz: Open Source bedeutet, dass der Quellcode einer Software/eines Programms frei zugänglich ist. Die Nutzung der Software muss deswegen aber noch lange nicht kostenlos sein.  
  • Freie Softwarelizenz: Bei einer freien Softwarelizenz ist die Nutzung der dazugehörigen Anwendung kostenfrei. Eine Weiterverarbeitung bzw. die Anpassung des Quellcodes einer derartigen Software ist problemlos möglich. Der Urheber der Anwendung ist bei dieser Lizenzform zu einer Offenlegung des Codes verpflichtet.  
  • Donationware: Bei der so genannten Donationware handelt es sich um eine Unterkategorie der klassischen Freeware. Mit einer solchen Lizenz kann die Software kostenfrei genutzt werden. Allerdings wird hierbei der Nutzer der Anwendung gebeten bzw. darauf hingewiesen, dem Entwickler etwas zu spenden, um ihm seine Arbeit zu honorieren und somit beispielsweise Weiterentwicklungen erleichtern.  
  • Kommerzielle Software: Mit dem Kauf kommerzieller Software wird das Nutzungsrecht erworben. Zu beachten ist, dass es beim Erwerb der Anwendung nicht zwingend einen tatsächlichen Geldfluss geben muss. 
  • Proprietäre Lizenz: Bei einer proprietären Softwarelizenz hat der Nutzer das Recht, eine oder mehrere Kopien der Anwendung zu nutzen. Die Software bleibt aber weiterhin das Eigentum des Herstellers. 
  • Arbeitsstation Lizenz: Bei einer Arbeitsstationlizenz oder auch Arbeitsplatzlizenz handelt es sich um eine Softwarelizenz, die die Nutzung der Software nur auf einem dedizierten Computer genutzt werden darf. Die Lizenz und damit die Nutzung ist somit an einen physischen Arbeitsplatz gebunden. Dem Käufer der Lizenz ist es aber erlaubt eine Sicherungskopie der Software herzustellen.  
  • Copyleft-Lizenz/GNU General Public Lizenz: Eine Copyleft-Lizenz gehört in die Kategorie Open-Source Software. Sie erlaubt dem Nutzer, dass er die Software individuell verändern darf, also Anpassungen am Softwarecode vornehmen kann. Dieser angepasste Code muss aber laut GNU GPL die Veränderungen für die breite Masse zugänglich machen. Wissenswert: GNU General Public Lizenzen kann es bei kostenloser und auch kostenpflichtiger Software geben.  
  • Shrinkwaps, EULA, Clickwrap: Bei Clickwrap, Shrinkwaps oder EULA handelt es sich um einen sogenannten Endnutzer-Lizenzvertrag. Hier werden dem Benutzer durch den Softwarehersteller die Nutzungsbedingungen genau vorgegeben.  
  • Current Use Lizenz: Diese Lizenz ermöglicht es dem User, die Anwendung/Software auf mehreren Geräten zu installieren und zu nutzen. Die maximale Nutzungsanzahl – sprich die Anzahl an Endgeräten, auf denen die jeweilige Software installiert und verwendet werden darf – wird dabei über die Nutzungsbedingungen vorgegeben.  
    Beispiel: 
    Ein Beispiel hierfür sind die Business-Pläne von Office 365. Hat ein Unternehmen für seine Mitarbeiter z. B. Office 365 Business oder Office 365 Business Premium lizenziert, so können die Mitarbeiter Office auf bis zu 15 Endgeräten (PCs, Tablets, Smartphones) installieren (Stand Januar 2020). 
  • Standardlizenz (Concurrent Use Lizenz): Software mit einer sogenannten Standardlizenz (Concurrent Use Lizenz) kann auf beliebig vielen Geräten installiert werden. Es dürfen aber nicht mehr Rechner gleichzeitig aktiv sein, als Softwarelizenzen gekauft wurden.  
    Beispiel:  
    Wird ein ERP-System über Concurrent User Lizenzen lizenziert, so kann z. B. Dynamics NAV von eben dieser lizenzierten Anzahl an Nutzern gleichzeitig genutzt werden. Deshalb kann sich die Anzahl an Lizenzen für ein ERP von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens unterscheiden, da nicht immer alle gleichzeitig auf die Software zugreifen.  
  • Dauerlizenz: Eine Dauerlizenz erlaubt eine unbegrenzte Nutzung der Software.