Was ist die Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) wird dem betrieblichen Rechnungswesen zugeordnet. Sie kann als eine Art Dokumentation verstanden werden, da hier alle finanzbuchhalterisch relevanten Vorgänge, Erträge und auch Aufwendungen, erfasst werden.  

WISSENSWERT: Abhängig von der Größe des Unternehmens müssen im Bereich der Finanzbuchhaltung unterschiedliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers erfüllt werden.

WAS IST DER ZWECK DER FINANZBUCHHALTUNG? 

Die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens stellt sicher, dass 

  • alle wirtschaftlich relevanten Geschäftsvorfälle auf den dazugehörigen Konten erfasst werden. Dazu zählen z. B. die Lohn- und Gehaltszahlungen, Einkäufe, Verkäufe usw.  

WISSENSWERT: Entsprechend § 239 HGB hat die Finanzbuchhaltung eine Belegfunktion. Der Unternehmer muss alle Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentieren. Um die Buchungen/Geschäftsvorfälle gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, sind die Belege dafür über zehn Jahre aufzubewahren.

  • Bilanzen erstellt werden, um das Vermögen bzw. die Schulden des Unternehmens bewerten zu können. Bei der Bilanzierung werden die verschiedenen betrieblichen Vermögensgegenstände, das Eigenkapital und die Schulden direkt gegenübergestellt. Bei einer GuV werden die im Geschäftsjahr getätigten Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt.

INTERESSANT: Die Bilanz eines Unternehmens wird immer zum selben Stichtag, geschäftsjahresbezogen erstellt. Sie ist eine wichtige Informationsquelle für Gläubiger, Lieferanten und Geschäftspartner.

  • die GuV und/oder Bilanz analysiert werden. Anhand der ermittelten Kennzahlen lassen sich zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit, die Rentabilität, die Wertschöpfung und die Anlagendeckung eines Unternehmens beurteilen.  
  • Das Ergebnis der GuV ist für das Unternehmen auch die Grundlage für die spätere Besteuerung. Abhängig von der Form des Unternehmens fallen auf den Gewinn verschiedene Ertragssteuern an, wie z. B. Gewerbe-, Körperschafts- und/oder Einkommenssteuer.  

WAS SIND DIE GRUNDLAGEN EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN BUCHHALTUNG? 

Alle Finanzströme im Unternehmen müssen auf den entsprechenden Konten chronologisch und in sachlicher Ordnung verbucht werden. 

TIPP: Bei relativ großen Firmen ist die Finanzbuchhaltung in Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung unterteilt. Während sich die Debitorenbuchhaltung um die Verwaltung aller Ausgangsrechnungen und Außenstände kümmert, ist die Aufgabe der Kreditorenbuchhaltung die Eingangsrechnungen zu verwalten und die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu prüfen und diesen nachzukommen. Schlagworte hier sind Bestellwesen, Mahnwesen.

DIE FINANZBUCHHALTUNG UND DIE GOB: WELCHE REGELN MÜSSEN BEACHTET WERDEN?

Bei der Finanzbuchhaltung müssen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet werden. Das bedeutet im Einzelnen: 

  • Jeder Geschäftsvorfall/jede Buchung muss einer Rechnungsperiode eindeutig zugeordnet werden.  
  • Ist ein Buchungssatz bereits einer Rechnungsperiode zugewiesen, darf diese nachträglich nicht verändert werden.  
  • Die Umsatzsteuerzahllast wird aus den Buchungen einer Rechnungsperiode ermittelt. Bei der Übermittlung der Umsatzsteuervorerklärung sind entsprechende Fristen einzuhalten. Die Erklärung muss immer am 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein. Benötigt ein Unternehmen mehr Zeit, muss es beim Finanzamt eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen. Diese ist abhängig von der Frist der Umsatzsteuerzahlpflicht an verschiedene Bedingungen geknüpft. 

INFO: Abhängig vom Umsatz und Gewinn eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens muss die Umsatzsteuervorerklärung jährlich, vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden.